Monatsrosenkranz mit anschl. Vortrag

Am 12.03.2019 fand um 18:30 Uhr der Rosenkranz mit hl. Messe für unseren verstorbenen Sodalen Prill statt.

Anschließend referierte auf Einladung der Marianischen Männerkongregation Steuerberater Johann Kreckl  zum Thema „Erbschafts- und Schenkungssteuer“ im bis auf dem letzten Platz gefüllten  Gasthof „Wilder Mann“. Präfekt Alois Kleierl freute sich, einen so versierten Fachmann begrüßen zu können.
In einem anschaulichen und lebhaften Vortrag sprach Kreckl zum Thema und erläuterte de-tailliert die Erbschaftssteuer-Reform mit der Neuregelung bei Bewertung und Besteuerung des Vermögens. Familien könnten durch gezielte Schenkungen viel Geld vor dem Fiskus schützen, aber auch zugleich unliebsame Erben später ins Leere laufen lassen, so Fachmann Johann Kreckl. Seine Strategie lautet: „Rechtzeitig die persönlichen Freibeträge bei Schenkungen geschickt nutzen.“
So dürfen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner alle zehn Jahre 500 000 Euro steuerfrei erhalten, Kinder 400 000 Euro und Enkel 200 000 Euro. „Kindern stehen dabei die Freibeträge von Mutter und Vater zu.“
Gewinner der seit 2009 geltenden Reform seien aktive Betriebe, wie Landwirtschaft. Verlierer Immobilien und verpachtete Gewerbebetriebe. Bei der Bewertung von Einfamilienhaus/ Eigentumswohnung komme der Bodenwert aus der Bodenrichtwertkarte und der Gebäudewert zum Tragen. Beim Mehrfamilienhaus, Miet- oder Geschäftshaus ebenso der Bodenwert, aber beim Gebäude 70 Prozent der Jahresmiete.
Es gebe auch Verschonungsregelungen für selbstgenutzte Immobilien. „Bei der Nutzung durch Kinder ist das aber nur steuerfrei, wenn es weniger als 200 Quadratmeter sind und nur im Erbfall.“ Zum Beispiel nannte Kreckl einen Wohnhausverkehrswert von 200 000 Euro. Die Erbschaftssteuer betrage etwa 90 Prozent; dies seien 180 000 Euro. Der Freibetrag eines Elternteils von 400 000 Euro würde abgezogen; demnach würden keine Steuern für das Kind anfallen. Hingegen würde bei einem Wohnhaus (200 000 Euro) der Tante an die Nichte 20 Prozent Steuern anfallen, also 32 000 Euro.
„Nicht vererben, sondern zu Lebzeiten übergeben“, lautete der Ratschlagt Kreckls, wobei er zur Untermauerung seiner Aussage einige Beispiele anfügte. Abschließend erläuterte der fachkundige Referent noch weitere Gestaltungsmöglichkeiten von Erbschaften und Schenkungen mit entsprechenden Beispielen. Zahlreiche Rückfragen und Diskussionsbeiträge zeigten, dass die Zuhörer, trotz der schwierigen Materie, interessiert den Ausführungen folgten.